Krankenkassen-Zusatzbeiträge, das ist die neue Methode, um dem Bürger noch mehr Geld für das Gesundheitssystem abzunehmen. Dabei sind viele mit ihrem Gehalt schon am Rand der möglichen Ausgaben. Hier können acht Euro schon darüber entscheiden, ob man am Ende des Monats sich noch ein Brot leisten kann, oder nicht. Die Krankenkassen interessiert das natürlich nicht, die wollen das Geld haben, egal ob es vorhanden ist oder nicht, denn schließlich ist der Bürger ja gesetzlich dazu verdonnert das  Geld an die Krankenkassen zu überweißen.
Krankenkassenportal.de

Wer hier nicht mehr mitmachen möchte, sollte sich auf www.krankenkassenportal.de einmal umschauen. Hier kann man Krankenversicherungen vergleichen und in vier einfachen schritten seine Krankenkasse wechseln. Alles, was ihr beachten müsst, ist eurer Kündigungsrecht. Solltet ihr schon über 18 Monate bei eurer Krankenkasse sein, so könnt ihr mit einer Frist von zwei Monaten zum Monatsende kündigen. Ein Sonderkündigungsrecht, mit derselben Frist, besteht nur, wenn der Krankenkassen-Zusatzbeitrag erstmalig eingeführt oder erhöht wird.

Krankenkassenportal.de

Mehr Informationen über den Krankenkassenwechsel, wann er möglich ist und was ihr beachten müsst, findet ihr auch direkt auf der oben genannten Seite. Und solltet ihr euch für einen Wechsel entscheiden, so könnt ihr diesen direkt auf dieser Seite in Auftrag geben und zusätzlich sogar noch eine Prämie abstauben. Außerdem könnt ihr euch auch über eine Krankenversicherung Zusatzversicherung informieren.

Warum also noch zögern? Holt euch jetzt mehr Informationen zum Zusatzbeitrag und zum Krankenkassenwechsel.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wir bieten Ihnen an, auf unseren Internetseiten Fragen, Antworten, Meinungen oder Bewertungen, nachfolgend nur „Beiträge genannt, zu veröffentlichen. Sofern Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen, verarbeiten und veröffentlichen wir Ihren Beitrag, Datum und Uhrzeit der Einreichung sowie das von Ihnen ggf. genutzte Pseudonym.

Rechtsgrundlage hierbei ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Die Einwilligung können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen.

Darüber hinaus verarbeiten wir auch Ihre IP- und E-Mail-Adresse. Die IP-Adresse wird verarbeitet, weil wir ein berechtigtes Interesse daran haben, weitere Schritte einzuleiten oder zu unterstützen, sofern Ihr Beitrag in Rechte Dritter eingreift und/oder er sonst wie rechtswidrig erfolgt.

Rechtsgrundlage ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der ggf. notwendigen Rechtsverteidigung.

Auszug aus unserer Datenschutzerklärung.