Ich sitze hier gerade ein wenig vor meinem Rechner und schmunzle. Zum einen über mich, weil ich mir gestern voreilig ein Urteil erlaubt habe und zum anderen über die Medien, die aus einer Mücke einen Elefanten machen.

Ich selbst habe gestern getwittert:

„Leute, ich mag die @MonikaHerrmann1 auch nicht. Aber sie ist weiterhin ein Mensch!! Drohungen und Einschüchterungen sind Scheiße…“

Ich habe mir danach dann die Aktion, auf die sich der Tweet bezieht, noch einmal genauer angesehen und muss sagen, ich finde sie eigentlich doch sympathisch. Im Wohnhaus – nicht in der Wohnung – von Frau Herrmann wurden ein paar Umzugskisten aufgestellt, ein paar Bilder von Geflüchteten an die Wand gehangen und, was dann wohl schon das „Schlimmste“ an dieser Aktion war, die Wände ein wenig mit Farbe verschönert. Dazu gibt es dann noch einen netten Brief, der Frau Herrmann an ihre Politik gegen die Geflüchteten erinnern soll – Politik, die sie ja tatsächlich gemacht hat, auch wenn sie gerne das Gegenteil behauptet. Eine Aktion also, die in anderen Zusammenhängen wohl nicht wirklich wäre wahrgenommen wurden, die wahrscheinlich nicht mal zum Nachdenken angeregt hätte, weil wir ja lieber die Medien für uns denken lassen.

 

Welche Grenze wurde überschritten?

 

Also nochmal, die Aktion fand im Hausflur statt, nicht in der Wohnung von Frau Herrmann. Und dennoch behaupten die Medien, dass eine Grenze überschritten wurde. Ich frage mich: „Welche?“. Ist es wirklich so schlimm, wenn im Hausflur auf einmal leere Umzugskisten stehen? Welche Traumatisierung trägt Frau Herrmann denn durch diese Umzugskisten davon? Sind die Bilder traumatisch, die im Hausflur aufgehängt wurden? Bilder, die den Umgang mit Geflüchteten zeigen? Wenn ja, warum ändern wir dann nichts an diesen Bildern? Warum macht die Politik nicht endlich eine vernünftige Politik für geflüchtete Menschen? Oder sind es die Schriftzüge, die zwar den Hausflur verunstalten und zusätzliche Kosten verursachen, aber sonst keine Bedrohung für Leib und Seele darstellen?

Ich kann diese Bedrohung nicht sehen. Ich finde nicht, dass es eine Bedrohung oder Einschüchterung ist, wenn jemand wachgerüttelt wird, damit er oder sie noch einmal über die Dinge nachdenkt, die er getan oder nicht getan hat. Es gab keinen Angriff auf die Gesundheit von Frau Herrmann, es ist niemand in ihre Wohnung eingedrungen, womit auch nicht ihre Privatsphäre verletzt wurde und im Brief (oben verlinkt) gibt es auch keinerlei Androhungen, dass ihr irgendwas passiert. Für mich ist es eine legitime Aktion, die Frau Herrmann vielleicht doch noch einmal dazu bringt, über ihre Fehler nachzudenken.

Wer diese Aktion schon als Bedrohung ansieht, wer meint, dass hier schon zu viel „Gewalt“ eingesetzt wurde, der sollte sich einmal darüber Gedanken machen, wie sich Menschen fühlen, die 24 Stunden am Tag, 7 Tage die Woche, 365 Tage im Jahr damit rechnen müssen, aus ihrer Wohnung geräumt zu werden – damit sind die geflüchteten Menschen gemeint, aber auch die Menschen, die aus anderen Gründen von Zwangsräumungen bedroht sind. Ein weiteres Beispiel wären auch die Sanktionen bei Hartz4, die Menschen täglich in der Angst davor leben lassen, irgendwas verkehrt zu machen und deswegen sanktioniert zu werden. Was meint ihr, wie eingeschüchtert diese Menschen sind, ganz legal, gestützt durch nationale und internationale Gesetze?

Natürlich möchten die Medien damit Auflage machen, aber mit dieser Auflage lenken sie von den eigentlichen Problemen in Deutschland ab – sie lenken von den eigentlichen Problemen in dieser Welt ab. Die Medien sollten einfach mal die Kirche im Dorf lassen und nicht von Polizeischutz sprechen, nur weil ein paar leere Kisten in einem Hausflur stehen und die Wände mit ein paar Bildern und einem Schriftzug verziert wurden.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wir bieten Ihnen an, auf unseren Internetseiten Fragen, Antworten, Meinungen oder Bewertungen, nachfolgend nur „Beiträge genannt, zu veröffentlichen. Sofern Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen, verarbeiten und veröffentlichen wir Ihren Beitrag, Datum und Uhrzeit der Einreichung sowie das von Ihnen ggf. genutzte Pseudonym.

Rechtsgrundlage hierbei ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Die Einwilligung können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen.

Darüber hinaus verarbeiten wir auch Ihre IP- und E-Mail-Adresse. Die IP-Adresse wird verarbeitet, weil wir ein berechtigtes Interesse daran haben, weitere Schritte einzuleiten oder zu unterstützen, sofern Ihr Beitrag in Rechte Dritter eingreift und/oder er sonst wie rechtswidrig erfolgt.

Rechtsgrundlage ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der ggf. notwendigen Rechtsverteidigung.

Auszug aus unserer Datenschutzerklärung.