9. Januar 2009 Sven PW Gedanken zum Grundgesetz Heute in PW haben wir über das Grundgesetz gesprochen und mir Persönlich ist da eine Frage durch den Kopf geschossen. Man sagt ja immer, der erste und 20.Artikel des Grundgesetzes können nicht geändert werden. Was ja auch stimmt, denn diese Unveränderlichkeit ist im Artikel 79 festgehalten : Absatz 3: Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. Alles schön und gut, aber wo ist bitte festgeschrieben dass der Artikel 79 nicht geändert werden darf? Wenn es denn jemand darauf anlegt diese Dinge, die doch eigentlich unveränderlich sein sollen, ändern zu wollen und er auch die nötigen Mehrheiten dafür hat, ist es für ihn doch ein leichtes dieses zu machen! | mehr