Der Schnee nervt, da stimmen mir wohl viele Autofahrer und Spaziergänger zu, aber der Schnee kann auch positive Seiten haben. Die Schneeballschlachten zum Beispiel oder das Rodeln.Aber auch Eislaufen wäre ohne Winter und kälte nicht möglich, auch wenn dazu vielleicht nicht der Schnee gebraucht wird.

Nun aber all diese Sachen haben noch etwas anderes gemeinsam, sie verbrauchen auch Kalorien. Bei einer Schlittenfahrt zum Beispiel verbraucht man bis zu 500 Kalorien pro Stunde. Aber auch beim Eislaufen verbraucht man schon 300 Kalorien in der Stunde, allerdings bei niedriger Belastung – wenn man Intensiver trainiert, dann verbraucht man auch mehr.

Hört sich jetzt alles ziemlich nach Sport an und nicht nach spaß, werden sich jetzt einige Denken, aber auch für diese Leute habe ich einen Tipp, wie sie im Winter Kalorien verbrennen können. Wie wäre es zum Beispiel mit einer intensiven Schneeballschlacht? Auch dabei kann man 350 Kalorien verbrauchen in der Stunde und hat dabei noch jede Menge spaß.

Wem das auch noch zu stressig ist, den lege ich einen schönen Winterspaziergang ans Herzen. Durch den Schnee wird der intensiver werden, als es jeder andere Spaziergang werden kann. Allerdings sollte man hier für einen sicheren Stand sorgen, ein paar vernünftige Winter-Wanderschuhe können dabei schon helfen, aber auch seine normalen Schuhe kann man mit Schneeketten auf einen Winterspaziergang vorbereiten. Vielleicht nimmt man sich auch noch etwas Warmes zu trinken mit, oder plant vielleicht das Mittagessen oder ein Kaffee mit in den Spaziergang ein.

Man kann also auch im Winter viel für sein Gewicht tun, auch wenn es sich im ersten Moment vielleicht nicht so angenehm anhört, weil es kalt ist. Mit der richtigen Kleidung aber, fühlt man die Kälte überhaupt nicht.

2 Gedanken zu „Auch im Winter kann man Kalorien verbrennen…

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wir bieten Ihnen an, auf unseren Internetseiten Fragen, Antworten, Meinungen oder Bewertungen, nachfolgend nur „Beiträge genannt, zu veröffentlichen. Sofern Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen, verarbeiten und veröffentlichen wir Ihren Beitrag, Datum und Uhrzeit der Einreichung sowie das von Ihnen ggf. genutzte Pseudonym.

Rechtsgrundlage hierbei ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Die Einwilligung können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen.

Darüber hinaus verarbeiten wir auch Ihre IP- und E-Mail-Adresse. Die IP-Adresse wird verarbeitet, weil wir ein berechtigtes Interesse daran haben, weitere Schritte einzuleiten oder zu unterstützen, sofern Ihr Beitrag in Rechte Dritter eingreift und/oder er sonst wie rechtswidrig erfolgt.

Rechtsgrundlage ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der ggf. notwendigen Rechtsverteidigung.

Auszug aus unserer Datenschutzerklärung.