4. Oktober 2012 Sven Dies und Das, Politik Das Recht zur Körperverletzung Der Bundestag hat jetzt also einen guten Entwurf, um die Körperverletzung an männlichen Neugeborenen schnellstmöglichst wieder rechtssicher zu machen. Rechtssicher für die Eltern, die sonst in ihrer Religionsausübung gestört werden würden – nicht rechtssicher für die Kinder, die gar nicht selbst entscheiden dürfen, ob sie diesen Brauch ablehnen oder nicht, sie müssen mit der religiösen Entscheidung ihrer Eltern leben, die eben entscheiden, dass dieser Brauch wichtig ist. Und weil sie das Denken, haben die Politiker ihr eigenes Denken sofort eingestellt, sie haben sich die guten Gründe gegen eine Beschneidung wahrscheinlich nicht einmal angehört, und wenn, dann haben sie diese wahrscheinlich mit der Begründung vom Tisch gewischt, dass es sich hier um einen jahrtausendealten Ritus handelt und wahrscheinlich halten sie die Vorhaut nicht für so wichtig, um das Menschenrecht auf körperliche Unversehrtheit zu beachten. | mehr