24. Mai 2013 Sven Dies und Das, Politik Jugendbett für Hartz-4-Kinder – Geschenkt, oder was? Meine Frage ist, ob das Geld für das Bett als rückzahlbares Darlehen gewährt wird, oder ob das Bett der Frau bzw. dem Kind geschenkt wird? Quelle: Dol2Day Ich könnte schon wieder kotzen! Was in dieser Aussage steckt, ist so kinderfeindlich, auch wenn es wahrscheinlich gar nicht beabsichtigt war. Es geht um Hartz-4-Empfänger und um Kinder, die ab einem bestimmten Alter eben nicht mehr in einem Gitterbett schlafen können/wollen, sondern in einem Jugendbett. Das Bundessozialgericht hat jetzt geurteilt, dass Kinder von Hartz-4-Empfängern einen Anspruch auf ein Jugendbett haben. Richtiges Urteil und dann kommt wieder so ein Kommentar... Die meisten Kinder von Hartz-4-Empfängern haben so schon ein scheiß Leben. Sie können meist nicht das machen, was ihre Freunde tun, können nicht einfach so ins Kino gehen oder in einem Verein Fußballspielen. | mehr