Darf ich gerade eine Runde kotzen? Da wacht eine Frau auf einer Parkbank auf, nachdem sie anscheinend KO-Tropfen bekommen hat, und zwei katholische Krankenhäuser lehnen die Beweissicherung, ob ebenfalls eine Vergewaltigung stattgefunden hat, ab, weil sie dann auch eine Beratung über eine ungewollte Schwangerschaft anbieten müssten – und die „Pille Danach“ verschreiben müssten. Das passt nicht mit der Moral der katholischen Kirche zusammen und auch der Hinweis, dass diese Dinge schon geklärt sind, konnte die Krankenhäuser nicht umstimmen.

Die Kirche schützt also lieber die Täter, als den Opfern zu helfen. Denn nichts anderes ist es, wenn man die Beweise nicht sichert – die gehen dann nämlich verloren und somit auch die Möglichkeit, den Täter sicher zu überführen. Die junge Frau hatte wohl Glück, dass sie nicht alleine in die Krankenhäuser gegangen ist, sondern von einem Notarztwagen gefahren wurde. Sonst hätte sie wahrscheinlich nach dem zweiten Krankenhaus auf ihr Recht verzichtet, was dem Täter wohl zugutegekommen wäre.

Spinnen wir doch einmal weiter. Was passiert, wenn die katholischen Krankenhäuser bald nur noch Menschen behandeln, die tatsächlich in der Kirche sind? Was ist, wenn sie erst einmal prüfen, ob der Patient Kirchensteuern zahlt? Das wird hoffentlich nicht passieren, aber es wäre wohl der Horror und eine Mitgliedschaft in der Kirche könnte dann eine Art Lebensversicherung sein.

Meiner Meinung nach sollte es Krankenhäusern verboten werden, notwendige Behandlungen abzulehnen – dazugehören für mich auch die Beweissicherung, die Beratung und das Verschreiben der „Pille Danach“. Oder Krankenhäuser dürfen nicht mehr von Kirchen geführt werden.

Es gab vor einigen Wochen schon mal den Fall in Irland, wo eine schwangere Frau nicht abtreiben durfte und am Ende die Frau und das Kind gestorben sind. Auch hier waren die Moralvorstellungen der Kirche schuld. Damals war es kein Selbstmord, aber was wäre, wenn eine vergewaltigte Frau, die von zwei Krankenhäusern abgelehnt wurde, sich selbst das Leben nimmt? Wäre dafür nicht die Kirche verantwortlich?

Notfalls muss ein katholisches Krankenhaus eben einen Arzt einstellen, der nicht an diese moralischen Vorstellungen gebunden ist. Auch wenn es der katholischen Kirche schwerfällt, so muss sie den Schutz der Opfer gewährleisten. Macht sie dies nicht, macht sie sich zum Mittäter.

12 Gedanken zu „Frau vergewaltigt – Beweissicherung abgelehnt….

  1. Ich wünsche dem Erzbistum Köln viel Erfolg im Kampf gegen die Menschenrechte….

    Ein unter der Führung von Kardinal Meisner erlassener Ukas, wegen dessen auch schon MitarbeiterInnen gekündigt wurde, verwehrt vergewaltigten Frauen das Recht auf Behandlung in katholisch geführten……

  2. Nachdem die Massenvergewaltigung in Indien passiert ist, kommt es der Kirche zur Zeit gar nicht gut. Man sieht aber, dass sogar in unserer Gesellschaft, Opfer von Vergewaltigungen nicht war genommen werden. Am Ende wird es leider wieder nur irgendeine Ausrede geben. Kommunikationsprobleme etc.

  3. Ich habe das gestern in den Nachrichten gesehen und konnte es nicht fassen. Da kann man wirklich nur noch den Kopf schütteln. Eine Frechheit, peinlich und eigentlich gar nicht in Worte zu fassen. Vor allem, da dies dann auch gleich bei 2 katholischen Krankenhäusern passierte. Wenn man sagt, ok… beim ersten ist die falsche Frau am falschen Ort ans Telefon gegangen und wusste nicht Bescheid, aber 2 Abfuhren… nee, ne. Schämen sollte man sich. Nächstenliebe und so, naja…
    Und dennoch ein angenehmes Wochenende.

  4. Das ist ja die Härte.
    Ich stelle mir grade vor, ich bin in der Situation des Mädchens – ich wache auf mutterseelenallein in einem Park auf, weiß nicht was passiert ist, ringe mich endlich dazu durch den Notarzt zu rufen (da gehört Mut dazu! Auch wenn sie nichts dafür kann, dass sie K.O Tropfen genommen hat, ist es durchaus möglich, dass es einem jungen Mädel peinlich ist, jemand Fremden einzugestehen, dass sie einen Blackout hat)und dann wird sie in 2(!) Krankenhäusern abgelehnt? Eine Schweinerei ist das..

  5. Das zeigt nur mal wieder was ich von der Kirche halte, ein scheinheiliger Verein. Moral – Fehlanzeige, das war schon im Mittelalter so und hat sich bis heute nicht geändert nur in anderer Art und Weise.

    LG Soni

    • Dieser Kommentar zeigt mir, wie Menschenverachtend der Verein ist – da braucht man sich nicht wundern, dass immer weniger Menschen das auch noch mit Steuern unterstützen wollen…

  6. Du hast ja völlig recht, Krankenhaeusern dürften nie von Kirchen geführt werden, es gibt ja Faelle – wie z.B. diese – wo Religion und Medizin nicht auf der selben Seite stehen. Und das sollte nie davon abhaengen, ob der Opfer GHB-Tropfen bekommen hat oder nicht; ein Kranker soll die notwendigen Behandlungen bekommen. Punkt.

  7. Warum werden die Kirchen nicht von ihrer Aufgabe entbunden, Krankenhäuser zu führen? Der Steuerzahler kommt doch ohnehin für die Kosten auf. Vermutlich ändert sich nur deshalb nichts, weil es schon immer so war, dass die Kirchen Träger vieler Krankenhäuser waren. Mit der Entschuldigung der kath. Kirche ist es, auch in diesem konkreten Fall, nicht getan. Aber wird das weitergehen, wenn sich der Sturm der Entrüstung gelegt hat? Ich glaube es nicht!

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wir bieten Ihnen an, auf unseren Internetseiten Fragen, Antworten, Meinungen oder Bewertungen, nachfolgend nur „Beiträge genannt, zu veröffentlichen. Sofern Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen, verarbeiten und veröffentlichen wir Ihren Beitrag, Datum und Uhrzeit der Einreichung sowie das von Ihnen ggf. genutzte Pseudonym.

Rechtsgrundlage hierbei ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Die Einwilligung können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen.

Darüber hinaus verarbeiten wir auch Ihre IP- und E-Mail-Adresse. Die IP-Adresse wird verarbeitet, weil wir ein berechtigtes Interesse daran haben, weitere Schritte einzuleiten oder zu unterstützen, sofern Ihr Beitrag in Rechte Dritter eingreift und/oder er sonst wie rechtswidrig erfolgt.

Rechtsgrundlage ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der ggf. notwendigen Rechtsverteidigung.

Auszug aus unserer Datenschutzerklärung.