Lernvertrag:
Hiermit schließe ich, Sven Buchien, einen Lernvertrag. Dieser Vertrag läuft bis zum 31.12.2009.

Inhalt des Lernvertrages ist das erreichen des Abiturs und der Abschluss des Fernlehrganges Technisches Zeichnen.

Die Ziele meines Lernvertrages sind, meine Abiturnoten zu verbessern, regelmäßig zu lernen und den Fernlehrgang ohne Verzögerung abzuschließen. Um dieses Ziel zu erreichen, verpflichte ich mich, jeden Tag eine angemessene Zeit zu lernen, Regelmäßig die neu zu lernenden Vokabeln zu wiederholen und diese neuen Vokabeln spätestens am Tag nach dem Erhalt bei Vokker einzugeben. Außerdem müssen, um den Lernstoff zu wiederholen, täglich mindestens drei ABC- Listen oder drei Lerngeschichten erstellt werden.

Hausaufgaben müssen mindestens am Tag vor der Abgabe fertig gestellt werden und als Unterrichtsvorbereitung muss der Lernstoff der vorherigen Stunde wiederholt werden.

Vortrage und Projektarbeiten müssen in der Rohfassung eine Woche vor der Abgabe durch mich erstellt wurden seien, Änderungen müssen bis einen Tag vor der Abgabe eingearbeitet sein.

Für den Fernlehrgang verpflichte ich mich, jede Woche mindestens ein Heft durchzuarbeiten und die Einsendeaufgaben spätestens am Sonntag an die SGD zu übermitteln.

Strafen:

Folgende Strafen werden fällig, wenn ich die von mir gesetzten Ziele nicht erreiche:

Nicht erstellen der ABC-Listen oder der Merk-Geschichten : 0,20 Euro pro Stück
Keine Eingabe der Vokabeln : 0,10 Euro pro Tag der Verzögerung
Vergessene Hausaufgaben : 0,50 Euro pro Hausaufgabe
Nicht rechtzeitig angefertigter Vortrag : 1,00 Euro pro Vortrag
Nicht abgeschlossenes Lernheft : 0,50 Euro pro Heft

Das Geld, welches dadurch eingenommen wird, wird Zweckgebunden. Welcher Verwendungszweck dafür vorgesehen ist, wird später festgelegt.

Belohnung:

Beim erreichen der monatlichen Ziele gibt es ein lernfreies Wochenende, an welchen die oben angegebenen Pflichten des Vertrages nicht erfüllt werden müssen. Dieses darf allerdings nicht an Wochenenden vor Klausuren genommen werden. Bei erreichen des Jahreszieles ist eine angemessene Belohnung noch auszulosen.

Dieser Vertrag kann noch weiter verfeinert und an aktuelle Ereignisse Angepasst werden.

Berlin den 03.01.2009

Sven Buchien

7 Gedanken zu „Lernvertrag

  1. Hi Sven,

    ganz schön niedrige Strafen 🙂 Mit einem zurückgelegten Zwanni kannst Du Dir schon ein wenig Freizeit gönnen! Und nicht, dass es dann heißt, mit dem Strafgeld kannst Du dann ins Café oder in die Kneipe gehen 😉

    Mal im Ernst, ich finde es gut, dass Du etwas gegen die Aufschieberitis machst, ich hoffe es klappt!

    Viel Erfolg mit Deinem Abitur
    C.

Schreibe einen Kommentar zu dani Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wir bieten Ihnen an, auf unseren Internetseiten Fragen, Antworten, Meinungen oder Bewertungen, nachfolgend nur „Beiträge genannt, zu veröffentlichen. Sofern Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen, verarbeiten und veröffentlichen wir Ihren Beitrag, Datum und Uhrzeit der Einreichung sowie das von Ihnen ggf. genutzte Pseudonym.

Rechtsgrundlage hierbei ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Die Einwilligung können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen.

Darüber hinaus verarbeiten wir auch Ihre IP- und E-Mail-Adresse. Die IP-Adresse wird verarbeitet, weil wir ein berechtigtes Interesse daran haben, weitere Schritte einzuleiten oder zu unterstützen, sofern Ihr Beitrag in Rechte Dritter eingreift und/oder er sonst wie rechtswidrig erfolgt.

Rechtsgrundlage ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der ggf. notwendigen Rechtsverteidigung.

Auszug aus unserer Datenschutzerklärung.