Wie war das noch mal mit den Erzählperspektiven? Da gab es doch den Ich-Erzähler, den personalen Erzähler und den autorialen Erzähler. Aber wie unterscheidet sich nun jener von diesen und dieser von den anderen?

Der Ich-Erzähler ist wohl noch leicht zu erkennen, denn dieser erzählt die Geschichte aus der Sicht einer Person. Er kann die Gedanken dieser einen Person wieder geben und auch die Eindrücke die diese Person sammelt und erfährt. Was diese Person allerdings nicht kann ist in die Zukunft schauen oder die Gedanken und Hintergründe anderer Personen erahnen.

Beim personalen und den auktorialen Erzähler wird die Unterscheidung dann schon schwerer. Der auktoriale Erzähler ist nicht gebunden an eine Person. Er zieht von oben in der Erzählung hinein, kann in die Zukunft schauen und damit Fakten bekannt geben, die zu dieser Zeit noch gar nich bekannt sind.  Das kann der personale Erzähler nicht, also in die Zukunft schauen. Er ist aber auch nicht an eine Person gebunden, sondern kann zwischen mehreren herumspringen.

War das jetzt alles was ich dazu wissen sollte? Ich weiß es nicht, wer noch mehr Infos hat, immer her damit.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wir bieten Ihnen an, auf unseren Internetseiten Fragen, Antworten, Meinungen oder Bewertungen, nachfolgend nur „Beiträge genannt, zu veröffentlichen. Sofern Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen, verarbeiten und veröffentlichen wir Ihren Beitrag, Datum und Uhrzeit der Einreichung sowie das von Ihnen ggf. genutzte Pseudonym.

Rechtsgrundlage hierbei ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Die Einwilligung können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen.

Darüber hinaus verarbeiten wir auch Ihre IP- und E-Mail-Adresse. Die IP-Adresse wird verarbeitet, weil wir ein berechtigtes Interesse daran haben, weitere Schritte einzuleiten oder zu unterstützen, sofern Ihr Beitrag in Rechte Dritter eingreift und/oder er sonst wie rechtswidrig erfolgt.

Rechtsgrundlage ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der ggf. notwendigen Rechtsverteidigung.

Auszug aus unserer Datenschutzerklärung.