„Hallo und herzlich Willkommen zur wöchentlichen Show der Volksverurteilungen. In den nächsten 120 Minuten werden wir ihnen wieder drei straffällig gewordene Personen vorstellen und am Ende haben sie und ihr gesundes Volksrechtsempfinden es wieder in der Hand, per Telefonvoting die gerechten Urteile für diese Personen zu fällen. Natürlich gibt es auch wieder was zu Gewinnen. Unter allen Anrufern verlosen wir wieder ein Auto der Marke „Volksdoof“ im Werte von 35.000,- Euro. …“
Wie langweilig muss es Freitagsabends doch gewesen sein, als straffällig gewordene Personen noch von Richtern verurteilt wurden. Damals, als es noch Gerichte gab, die Urteile gefällt haben, die nicht dem gesunden Volksrechtsempfinden entsprachen. Es war ein regelrechter Glücksfall, als der Staat damals illegal eine Abschiebung durchführte und den Willen des Gerichts nicht achtete. Damals kristallisierte sich das gesunde Volksrechtsempfinden heraus. Den Bürgern war egal, ob das Gericht hier einen Rechtsbruch sah oder nicht, immerhin wurde ein Gefährder abgeschoben und da war es doch egal, ob eigene Werte mit Füßen getreten wurden, weil der Person am Zielort Folter drohte. Diese Einstellung des Volkes gefiel einigen Politikern so gut, dass sie auf die Idee kamen, dass Gerichte überflüssig wären, da doch das Volk der viel bessere Richter wäre. Daraufhin fingen diese Politiker an, immer mehr Gerichtsurteile anzuzweifeln. Irgendwann, die nötige Mehrheit war inzwischen davon überzeugt, wurde dann ein Gesetz erlassen, welches Gerichte abschaffte und dafür das gesunde Volksrechtsempfinden einführte. Um dieses abzufragen, wurde eine Fernsehsendung eingeführt, in der kurz über die straffällig gewordene Person und dessen Straftat berichtet wurde und danach durfte dann per Telefonvoting sowohl über Schuld oder Unschuld entschieden werden wie natürlich auch über das Strafmaß selbst.
Nun ist es leider so, dass das gesunde Volksrechtsempfinden in den meisten Fällen nicht von der Straftat abhängt, sondern allein von der Sympathie, die dem Angeklagten vom Volke entgegengebracht wird. Da kann ein Mörder schon mal ungestraft davon kommen, wenn er denn nur genügend sympathische Argumente für sein Handeln vortragen kann. Auf der anderen Seite kann es aber auch schon mal lebenslänglich werden, wenn der Angeklagte die falschen Schuhe trägt, obwohl er nur einen Apfel geklaut hat, weil er Hunger hatte.
Es ist also mal wieder Freitag. Ich sitze hier und muss jetzt selbst gute Argumente vorbringen, um zu erklären, warum ich die Tat, die mir zur Last gelegt wird, begangen habe. Noch viel schlimmer, ich muss das Publikum von meiner Unschuld überzeugen, denn gute Argumente für eine Tat zu finden, die ich gar nicht begangen habe, ist schon ziemlich schwer. Und noch viel schwerer ist es, die richtige Kleidung und das richtige Auftreten zu finden, um beim Publikum genügend Sympathiepunkte zu sammeln.
Aus Spaß habe ich einmal nachgelesen, welche Strafe mich damals erwartet hätte, als es noch Richter gab, die an Gerichten nach Abwägung aller Fakten ein Urteil gefällt haben. Ich wäre wohl mit einer Geldstrafe davon gekommen, wenn ich den Richter nicht von meiner Unschuld hätte überzeugen können. Das wäre damals ziemlich sicher gewesen. Dank dem Volksrechtsempfinden ist heute aber auch eine lebenslange Haft möglich und das nur, weil Politiker damals die Gewaltenteilung anzweifelten, weil ihnen ein Gerichtsurteil nicht so genehm war.