Ich lese gerade das Buch „Die Diktatur des Profits“ und bin dort gerade auf einen Artikel 23 der Menschenrechte gestoßen. Wenn ich mir diesen so ansehe, dann bekomme ich einen ganz anderen Blick auf die Hartz4 Leistungen, aber dazu gleich mehr. Hier erst einmal Absatz 1 von Artikel 23:

Jeder hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf gerechte und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz vor Arbeitslosigkeit.

 

Schutz vor Arbeitslosigkeit…

 

Dieser Schutz vor Arbeitslosigkeit ist in unserem Land gar nicht gegeben. Jeder kann arbeitslos werden, und zwar ohne dass der Täter dafür bestraft wird. Der Täter, der einen Arbeitslosen des Rechtes auf Arbeit beraubt. Der Staat hat eigentlich die Pflicht mich vor der Arbeitslosigkeit zu schützen, tut er das nicht, dann hat er die Pflicht mich dafür zu entschädigen, dass er seiner Pflicht nicht nachkommt. Und genau das wirft ein neues Licht auf die Hartz4-Gesetzgebung. Der Staat hat gar nicht das Recht zu entscheiden, welcher Beruf für mich der richtige ist, sondern dieses Recht hat jeder Mensch allein. Der Staat kann auch nicht verlangen, dass ich jede Arbeitsbedingung annehme, sondern auch hier entscheide ich selbst, welche Arbeitsbedingungen für mich befriedigend sind. Der Staat hat aber die Pflicht mich vor Arbeitslosigkeit zu schützen. Er muss das tun, denn die Bundesrepublik Deutschland beruft sich auf diese Menschenrechte.
Im Umkehrschluss muss mir der Staat eine Entschädigung zahlen, wenn ich doch arbeitslos werde. Und diese Entschädigung muss er mir ohne Bedingungen zahlen, denn nicht ich verstoße gegen die Menschenrechte, wenn ich arbeitslos bin, sondern der Staat verstößt gegen meine Menschenrechte. Und diese Entschädigung muss er mir solange zahlen, bis er den Zustand der Arbeitslosigkeit wieder abgeändert hat. Der Staat hat kein Recht die Bezüge während der Arbeitslosigkeit einzuschränken und er hat auch nicht das Recht zu sagen, dass ich einen Job annehmen muss, von dem ich nicht leben kann, denn davor schützt mich Absatz 2 und Absatz 3 von Artikel 23 der Menschenrechte.

2. Jeder, ohne Unterschied, hat das Recht auf gleichen Lohn für gleiche Arbeit.
3. Jeder, der arbeitet, hat das Recht auf gerechte und befriedigende Entlohnung, die ihm und seiner Familie eine der menschlichen Würde entsprechende Existenz sichert, gegebenenfalls ergänzt durch andere soziale Schutzmaßnahmen.

Dass die Menschen in den neuen Bundesländern weniger Geld für gleiche Arbeit bekommen, verstößt hier übrigens ebenso gegen die Menschenrechte. Genauso der Fakt, dass Frauen weniger Geld für gleiche Arbeit bekommen als Männer.
Die Bundesrepublik tritt also unsere Menschenrechte mit Füßen. Sie behaupten, dass jeder Einzelne in der Pflicht ist, sich vor Arbeitslosigkeit zu schützen, oder, wenn er schon arbeitslos ist, diesen Zustand zu beenden. Richtiger ist aber, dass der Staat diese Pflichten hat, denn jeder Mensch hat das Recht darauf. Und wenn ich ein Recht auf etwas habe, dann ist der Staat dazu verpflichtet, dieses Recht zu beschützen und notfalls auch durchzusetzen.

Unser System baut also auf einen Rechtsverstoß auf und eigentlich müssten man gegen diese Menschenrechtsverletzung klagen. Nur leider hat ein Arbeitsloser nicht wirklich das Geld hierzu.

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