Ich weiß, dass hört sich jetzt vielleicht ein wenig albern an, aber ich hatte mir zu meinen Abitur eine Ausschulungstüte gewünscht. Heute habe ich sie nun bekommen und hier habt ihr mal (ein schlechtes) Foto von eben dieser Ausschulungstüte.

Warum ich mir so etwas gewünscht habe?

Nun da müssen wir etwas weiter zurück gehen und zwar bis zu meiner Einschulung mit sechs. Nicht das ihr jetzt denkt, dass ich keine Zuckertüte zur Einschulung bekommen habe, das würde nämlich nicht stimmen. Nein ich habe eine wirklich schöne bekommen, nur hatte ich leider nicht viel davon, weil mein kleinerer Bruder sich vorgenommen hatte, diese zu vernichten. Und genau das hat er dann auch gemacht als ich in der Schule war. Er hat sich den Inhalt geschnappt und hat diesen dann genüsslich verspeist. Aus diesen Grund wollte ich unbedingt noch einmal eine neue Zuckertüte haben und diese habe ich nun bekommen. Und ich freue mich darüber 😉

5 Gedanken zu „Ausschulungstüte

  1. Sowas nenne ich doch einmal psychologische Aufarbeitung der Vergangenheit ;-). Erst einmal herzlichen Glückwunsch und vor allem guten Apetit ;-). Übrigen für manch einen Schulabgänger oder Studi eine lustige Idee….. danke dafür. Ich werde in 1 Jahr dabei an meinen sohn denken.

Schreibe einen Kommentar zu Susanne Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wir bieten Ihnen an, auf unseren Internetseiten Fragen, Antworten, Meinungen oder Bewertungen, nachfolgend nur „Beiträge genannt, zu veröffentlichen. Sofern Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen, verarbeiten und veröffentlichen wir Ihren Beitrag, Datum und Uhrzeit der Einreichung sowie das von Ihnen ggf. genutzte Pseudonym.

Rechtsgrundlage hierbei ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Die Einwilligung können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen.

Darüber hinaus verarbeiten wir auch Ihre IP- und E-Mail-Adresse. Die IP-Adresse wird verarbeitet, weil wir ein berechtigtes Interesse daran haben, weitere Schritte einzuleiten oder zu unterstützen, sofern Ihr Beitrag in Rechte Dritter eingreift und/oder er sonst wie rechtswidrig erfolgt.

Rechtsgrundlage ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der ggf. notwendigen Rechtsverteidigung.

Auszug aus unserer Datenschutzerklärung.