Wisst ihr, ich würde gerne einmal im Kopf von so einen Menschen sitzen, der sich die Vertragsschriften überlegt, welche dann von den Vertragsparteien der bei der Tagung der Vertragsparteien dieses Protokolls dienende Konferenz der Vertragsparteien unterschrieben werden.

Wollt ihr ein Beispiel?

Vor der ersten Tagung der als Tagung der Vertragsparteien dieses Protokolls dienenden Konferenz der Vertragsparteien stellt jede in Anlage 1 aufgeführte Vertragspartei Daten zur Prüfung durch das Nebenorgan für wissenschaftliche und technologische Beratung bereit…

Der erst Satz aus Artikel 3 Punkt 4.

Wer lässt sich so etwas einfallen? Wie kommt man auf solche Formulierungen? Wer macht so etwas?

Es gibt noch viele  solcher Stellen im Protokoll, nur ich Frage mich wie man so etwas lesen und dann auch noch Unterschreiben kann? Ich würde das garantiert nicht lesen, wenn ich etwas zu sagen hätte, und es schon gar nicht Unterschreiben.

5 Gedanken zu „Anmerkung zur Deutschen Version vom Kyoto Protokoll

  1. Der Satz geht ja noch… sei froh, daß Du nicht vor über 100 Jahren gelebt hast:

    Aus einer Friedhofsordnung:

    „Mehrere zur Kenntnis des Landeskonsistoriums gekommene Vorfälle über demonstratives, mit der Ruhe und Heiligkeit christlicher Gottesäcker nicht zu vereinbarendes Verhalten von Leichenbegleitungen bei Beerdigungen geben dem Landeskonsistorium Veranlassung, nicht allein die Verordnung, die Beerdigung der Dissidenten betr., vom 8. Juli 1878 (KonsBl. S.56) in wiederholte Erinnerung zu bringen, sondern auch die am Schlusse derselben befindliche Erstreckung der darin enthaltenen Bestimmungen auf Beerdigungen von Gliedern der evangelisch-lutherischen Kirche auf sämtliche Beerdigungen innerhalb der evangelisch-lutherischen Gottesäcker ohne Unterschied der Konfession oder Religion, welcher die zu Beerdigenden angehören, und zwar dergestalt auszudehnen, dass bei solchen allenthalben die Veranstaltung von Leichenkondukten, welche nicht sowohl eine Kundgebung der persönlichen Liebe und Achtung für den Verstorbenen, als die Demonstration einer der Kirche, sowie der staatlichen Ordnung feindlichen Gesinnung bezwecken, das dieser Absicht entsprechende Führen und Tragen von Fahnen und Abzeichen bei Leichenbestattungen, das Reden am Grabe ohne Zustimmung des Ortsgeistlichen, das unbefugte, mit dem Ernst der Handlung sowie der Würde des Ortes nicht im Einklang stehende Sprechen am Grabe überhaupt, die unangemessenen lauten Beifallsäußerungen durch „Bravo“ und „Hurra“ und andere derartige Zurufe an die am Grabe gesprochenen Worte sowie auch sonst ein der Handlung und dem Ort nicht entsprechendes lautes und unpassendes Betragen, Tabakrauchen u. dgl. hiermit ausdrücklich verboten wird.“

    (Quelle: Verordnung des Evangelisch-lutherischen Landeskonsistoriums das Verhalten der Leichenbegleitungen bei Beerdigungen auf den lutherischen Gottesäckern betreffend vom 24. April 1883)

    Und nun viel Spaß damit! 😛

  2. „Bravo“ – ich wusste bisher gar nicht, das Friedhofsordnungen derart verschwurbelt formuliert werden können. Bezüglich Kyoto: Das lässt nichts Gutes erwarten, in Kopenhagen 🙁
    Stephan

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