So, jetzt mal Hand aufs Herz, wer von euch wird seinen Blog oder seine Webseite zum 31.12.2010 aus dem Netz nehmen? Ich glaube nicht, dass es 80 Prozent der deutschen Webseiten betreffen wird! Von Rechtsunsicherheiten sind wir, die wir eine Webseite im Netz betreiben, ja nun schon immer betroffen, jetzt kommt 2011 eine weitere hinzu. Wobei sich ja nicht viel ändert, wenn ich denn heute richtig gelesen habe. Das Einzige was kommt ist, dass wir unsere Seiten einer Alterskontrolle unterziehen müssen. Das könnte allerdings auch ziemlich teuer werden, was aber eben nicht der Fall sein soll, wenn man sich die gesamten Kommentare und Fakten einmal durchliest.

Ein zweiter Punkt wäre dann noch der Jugendschutzbeauftragte, den bestimmte Seiten schon immer haben mussten, welche jetzt aber im Impressum auch noch vermerkt werden müssen. Allerdings gilt dieser Punkt wohl für die meisten privaten Webseiten nicht oder sehe ich das falsch? Hier mal der Gesetzestext.

Wie bisher müssen gewerbliche Anbieter von entwicklungsbeeinträchtigenden oder jugendgefährdenden Inhalten und Suchmaschinen entweder einen Jugendschutzbeauftragten bestellen oder sich einer Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle anschließen (§ 7 JMStV-E).

Quelle: t3n

Ich für meinen Teil bin mir sicher, dass ich weder entwicklungsbeeinträchtigende noch jugendgefährdende Inhalte auf meiner Seite habe. Eine Suchmaschine biete ich auch nicht an, also gilt diese Pflicht für mich nicht, so ist zumindest meine Interpretation.

Ich werde aber zum 31.12.2010 auch eine Webseite einstellen und zwar die Topliste, die ich anbiete. Ansonsten werde ich, wenn es denn bezahlbar ist, diese Selbsteinschätzung der Alterseinstufung machen und diese auch auf meiner Webseite einfügen.

Das Schlimmste was passieren kann ist, dass ich eine Abmahnung bekomme, auf die ja noch nicht die Todesstrafe steht. Dass ich dann wahrscheinlich so ziemlich lange verschuldet bin, blende ich jetzt einfach mal aus.

Vielleicht sollten wir Blogger auch einen Verein gründen. Eine starke Lobby könnten wir wohl auch gebrauchen, und wenn ich mir das jetzt einmal so überlege, müsste ja eh ein Verein geschaffen werden, indem sich die Blogger einer freiwilligen Selbstkontrolle anschließen können, wenn man denn dann doch einen Jugendschutzbeauftragten braucht. Denn den wird sich wohl keiner von den Bloggern leisten können.

16 Gedanken zu „Schließt du deinen Blog?

  1. Ich lasse mal rechtlich prüfen ob ich mit ner englischen Limited und im Ausland gehosteten Seiten diese Schikane umgehen kann. Was soll denn der Blödsinn? Was meinste was diese bekloppte Überprüfung der Klassifizierung kostet. Sicher keine 2,50.

  2. Naja, die werden sicher ein wenig Geld dafür nehmen. Aber da man den Fragebogen, so habe ich das verstanden, selbst ausfüllen muss, wird es wohl keine Unsummen kosten, sondern 10,- vielleicht auch 15,-Euro.

  3. @Sven

    Die prüfen jeden Beitrag und jedes Kommentar dann bist Du reichlich Geld los und evtl. auf der sicheren Seite. Solltest Du deinen Blog selbst klassifizieren und das nicht korrekt machen, dann kostet Dich das ebenso einen Haufen Geld, Stichwort: Abmahnung.

    • @kalliey

      Frage 9 – Wer soll die Kennzeichnung vornehmen?
      Es ist richtig, dass die Freiwilligen Selbstkontrollen Selbstklassifizierungssysteme vorbereiten und voraussichtlich noch vor dem 1.1.2011 anbieten werden – allen voran die zitierte FSM für Telemedien-Angebote jeglicher Art, aber auch USK für den Spielebereich (da wird es wohl eher eine Art gestützte Gremienentscheidung) und FSK für Filme. Falsch ist hingegen, dass man zur Nutzung der Online-Selbstkontrolle Mitglied z.B. der FSM sein muss. Die FSM wird diese Dienste für Privatleute und kleine Unternehmen voraussichtlich kostenfrei anbieten, für größere Unternehmen zu einer verträglichen Gebühr. Vorteil: Wer das Selbstklassifizierungssystem einer anderkannten Selbstkontrolle nutzt, geniesst die Privilegierung des § 24 (s.o.). Das technische Jugendschutz-Label, das das Ergebnis dieses Systems ist, kann man aber auch selbst erstellen und auf die Website packen – es wird voraussichtlich eine XML-Datei (age-de.xml) im standardisierten Format sein, die die Jugendschutzprogramme auslesen können.

      Quelle Kommentar bei t3n von ssb

      Wenn man dem glaubt, sollte man auf der sicheren Seite sein, wenn man deren System durchläuft. Gegen Abmahnungen sollte man dann also schon auch gerichtlich vorgehen, ich meine, wirklich klären muss es dann ein Richter und nicht ein Anwalt.

  4. Erstmal abwarten und Tee trinken. Wer sich nicht klassiefizieren lassen will stuft sich einfach ab 18 ein. Wo ist das Problem? Dann habt ihr 2 oder 3 Besucher weniger. Oder ist jemand auf Kinder angewiesen, die mit Jugendschutzsoftware surfen müssen, zumal es eh noch keine gibt die das auslesen kann. Ich seh es noch gelassen und nen Jugendschutzbeauftragten wollt ich sowieso, also hab ich mir heut gleich mal einen zugelegt.

  5. Richtig, aber die gibt es schon ab 2,37 im Monat. Wobei ja auch da noch nicht ganz sicher ist ab wann es wirklich greift bzw. was wirklich als gewerbsmäßig zählt. Im Prinzip seh ich es bisher noch so, wenn das Finanzamt was als Liebhaberei einstuft können die dann nicht sagen es wär gewerbsmäßig.

    • Der Blog darf ja ruhig gewerbsmäßig betrieben werden, er darf nur keine Jugendgefährdenden Inhalte enthalten. Ich gehe davon aus, dass mein Blog das nicht macht, weswegen ich da schon raus bin.

    • Den habe ich schon gelesen, er sagt genau das, was ich auch geschrieben habe. Ich brauche keinen Jugendschutzbeauftragten, so wie viele andere Blogs auch nicht. Und die Einschätzung der Altersfreigabe kann ich ja durchlaufen, solange ich dafür kein Millionär sein muss 😉

  6. Nope, ich mache nicht dicht. Ich lasse mich auch nicht durch irgendwelche Gesetzesnovellierungen einschüchtern.

    Punkt eins ist die schiere Unmöglichkeit, alle Seiten zu prüfen, geschweige denn deren Inhalt.
    Punkt zwei ist das Fehlen jeglicher Richtlinien in der Gesetzesnovelle, etwa, welche Altersstufen es geben soll. Oder klaut man die einfach von der FSK?
    Punkt drei: Ich sehe meine Arbeit als Kunst an und die wird laut Grundgesetz nicht zensiert oder beeinflusst.
    Und da nunmal der Künstler seine Kunst deklariert, ob er nun eine Mona Lisa malt oder sich beim Nasebohren filmt, kann man da ja kaum dagegen vorgehen. :>

  7. Zu diesem Thema ist schon zu viel Panik verbreitet worden. Die FAQ der FSM bieten im Grunde genügend Informationen, um ruhig bleiben zu können. https://www.fsm.de/de/jmstv-2011

    Niemand wird schon am 1.1. eine Abmahnung bekommen und auch niemand wird sein Blog schließen müssen, weil er eine Alterskennzeichnung nicht einbauen will oder kann. Denn, seien wir mal ganz ehrlich, den alten Staatsvertrag von 2003 hat auch fast jeder bis jetzt erfolgreich ignoriert. Damals wurde nur kein Thetarer drum gemacht, weil die Blogszene nicht so groß bzw. vernetzt war. Heute wird irgendetwas aufgeschnappt und weiterverbreitet, ohne Rücksicht auf richtige Angaben.

    Also einfach mal abwarten. Der Staatsvertrag hat ja durchaus seinen Sinn. Er ist nicht da, um harmlosen Bloggern ans Bein zu pinkeln, auch wenn es viele gerne so darstellen wollen.

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