Ich traue mich ja schon gar nicht mehr, hier im Blog etwas zu schreiben. Grund dafür sind die vielen Abmahnungen, über die in letzter Zeit überall zu lesen ist. Sorgen muss ich mir eigentlich keine machen, weil meine Bilder auch immer von mir sind und ich somit die Rechte besitze. Aber stopp, da sind ja auch noch die Bilder aus den Trigami-Artikeln und da kann ich mir nicht so sicher sein. Aber egal, dieser Artikel handelt zwar auch von Abmahnungen, aber in einem anderen Zusammenhang.

Bisher haben die meisten Rechtsschutzversicherungen einen großen Bogen um dieses Thema gemacht. Aber das ist auch Geschichte, denn die Arag bietet jetzt den Tarif „web@ktiv“ an und der könnte für uns Blogger interessant sein. Denn in diesem Tarif ist auch eine Urheber-Rechtsschutz enthalten, welche die anwaltliche Beratung zahlt, wenn eine Abmahnung wegen Urheberrechts-Vertößen ins Haus flattert. Dies ist ja bei den meisten Abmahnungen der Fall, die derzeit so große Aufmerksamkeit auf sich ziehen.

Sollte es zu einem Strafverfahren wegen der Abmahnung kommen, ist auch diese in der Rechtsschutzversicherung enthalten.

Das Angebot richtet sich natürlich nicht explizit an Blogger, sondern an alle, die im Netz aktiv sind. Heißt, auch wenn man auf Facebook ein Bild teilt, kann eine Abmahnung kommen. Und solange die Politik hier nicht eingreift, ist es wohl besser, monatlich 10,- Euro zu bezahlen, als am Ende dann 3.000 Euro und mehr.

Bevor ihr jetzt fragt, dieser Artikel ist nicht in Zusammenarbeit mit der ARAG entstanden, ich bekomme auch kein Geld für diesen Artikel. Ich möchte einfach auf diesen neuen Tarif hinweisen, weil ich selbst ihn wohl in Anspruch nehmen werde. Ein klein wenig Werbung will ich dann aber schon noch reinhauen, denn auf diesen Tarif hat mich mein Versicherungsvertreter von der Thomas Mähler Consulting.

Update:

 

Bei FinBlog.de findet ihr jetzt eine ausführliche Analyse zum Tarif. Sein Fazit fällt ziemlich positiv aus. Wobei er natürlich auch auf Dinge hinweist, die der Tarif nicht leistet und die für viele Nutzer wohl noch sinnvoll wären.

Der Rechtsschutz bei Abmahnungen überzeugt mich nicht. Ein guter Schutz wäre es m.E., wenn anwaltliche Tätigkeit bis 500 Euro pro Fall versichert wäre (und nicht mit 500 Euro maximal pro Jahr) und Versicherungsschutz ebenfalls bei Abmahnungen wegen Kritik an anderen bestünde.  Der Fokus von ARAG Webaktiv liegt eher auf Maßnahmen gegen „Online-Rufmord“ durch Privatpersonen.

Zitat aus dem Artikel von Andreas Kunze – Hier geht es zum vollständigen Artikel, der auch als Entscheidungshilfe dienen kann. (Unbedingt lesen)

8 Gedanken zu „(Web)@ktiv gegen Abmahnungen ;-)

  1. Ein guter Tipp, wenn man oft und viel im Internet unterwegs ist. Da ist auch das Werben erlaubt 😉 Werde mich als Blogger diesbezüglich definitiv mal schlau machen und diesen Rechtsschutz eventuell in Anspruch nehmen, denn bei dem „Abmahnwahn“ muss man sich auf jeden Fall schützen.

  2. Aber ist es nicht so, dass nur die allererste Beratung bezahlt wird?
    Also dieses „hey, das klingt voll ungerechtfertigt – wir sollten Klage oder Gegenklage einreichen“…

  3. Nein.

    Tarifrichtlinien (Auszug):

    -Beratungs-Rechtsschutz: Beratung bis zu 190,- Euro pro Fall – maximal 500,- Euro im Jahr

    – Straf-Rechtsschutz: für die Verteidigung, wenn dem Versicherungsnehmer ein strafrechtliches Vergehen vorgeworfen wird, bei dessen Begehung das Internet als Medium genutzt wird. Z.B. Beleidigung, Unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützter Werke.

    Gilt natürlich nur für Privatpersonen.

  4. Das halte ich eher für ein ja:
    Die Abwehr der (unberechtigten) Abmahnung ist weder eine Beratung noch irgendeine Strafsache… IMHO

    Und die Gerichtskosten sind eher so in dem Bereich 2.000 – 3.000 Euro, wenn man nur eine Instanz hat. Auch IMHO, alle angaben ohne Gewähr und so 🙂

  5. Marc, 190,- Euro pro Rat oder Tätigkeit – er darf also nicht nur Beraten, er darf auch was tun. Und wenn es zu einer Gerichtsverhandlung kommt, greift ja die Straf-Rechtsschutz und die ist ja nicht auf 190,- Euro begrenzt.

    Achso, wenn die Abmahnung Ungerechtfertigt ist und es zu einer Verhandlung kommt, dann kann man sich die Kosten ja vom Gegner wieder holen. Bei einer Niederlage greift wieder die Rechtsschutz bis 100.000 Euro 😉

    • Mach das 😉 – ich finde die Absicherung für Facebook, Twitter und Co. super. Es erleichtert zumindest den ersten Schritt zum Anwalt, wenn man wegen nen Bild oder so etwas abgemahnt wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wir bieten Ihnen an, auf unseren Internetseiten Fragen, Antworten, Meinungen oder Bewertungen, nachfolgend nur „Beiträge genannt, zu veröffentlichen. Sofern Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen, verarbeiten und veröffentlichen wir Ihren Beitrag, Datum und Uhrzeit der Einreichung sowie das von Ihnen ggf. genutzte Pseudonym.

Rechtsgrundlage hierbei ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Die Einwilligung können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen.

Darüber hinaus verarbeiten wir auch Ihre IP- und E-Mail-Adresse. Die IP-Adresse wird verarbeitet, weil wir ein berechtigtes Interesse daran haben, weitere Schritte einzuleiten oder zu unterstützen, sofern Ihr Beitrag in Rechte Dritter eingreift und/oder er sonst wie rechtswidrig erfolgt.

Rechtsgrundlage ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der ggf. notwendigen Rechtsverteidigung.

Auszug aus unserer Datenschutzerklärung.