Heute habe ich mir bei der Physikalischen Gesellschaft hier in Berlin einen Vortrag über die Nachhaltige Nutzung der Kernenergie angeschaut. Dabei wurde als erstes über die „Altlasten“ wie der derzeitige Atommüll und über den Atommüll der noch entsteht, gesprochen. Dann habe wir einen Ausblick in die neuen Techniken bekommen, der mich auch etwas nachdenklich über die Diskussion in Deutschland gestimmt hat.

Zum einen gibt es ja die Möglichkeit die Brennstäbe zu „recyclen“, dass ist ja nichts neues, aber was neu ist, dass es hier Techniken gibt die mehrere Wiederverwendungen ermöglichen würden und welche den Atommüll der am Ende übrig bleibt, so beschaffen würde, dass die Strahlenwerte innerhalb von wenigen Hundert Jahren wieder auf den Stand der natürlichen Uranstrahlung zurück gehen würde. Die Alternative, welche wir bei der derzeitigen Endlagerung haben, sind 130.000 Jahre. Es ist also ein riesiger Unterschied und würde die Zeitspanne, in welcher man für die Sicherheit der Endlager sorgen müsste, deutlich verringern. Es wäre also wünschenswert diese neuen Technologien auf diesen Müll, der derzeit besteht, anzuwenden. In Deutschland wäre das allerdings nicht möglich, da hier ein Verbot zur Wiederaufbereitung besteht.

Ich bin auch gegen die Gefahren der Kernenergie-Nutzung, wenn es aber Möglichkeiten gibt den Endmüll weniger lange Strahlen zu lassen, dann würde ich die auch gerne genutzt wissen. Es würde sicher die Laufzeiten der Atomkraftwerke verlängern, aber das ist mir echt lieber, als über 130.000 Jahre zu hoffen, dass es keine großen Erdbeben oder sonstige Dinge in der Region um das Endlager gibt. Ich meine, mir wäre das egal, solange Lebe ich nicht, aber nachfolgende Generationen eventuell schon 😉 Auch ist die Abschaltung der Kernreaktionen sehr Sinnlos, solange andere Länder um uns herum diese Technik noch anwenden und ausbauen.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Wir bieten Ihnen an, auf unseren Internetseiten Fragen, Antworten, Meinungen oder Bewertungen, nachfolgend nur „Beiträge genannt, zu veröffentlichen. Sofern Sie dieses Angebot in Anspruch nehmen, verarbeiten und veröffentlichen wir Ihren Beitrag, Datum und Uhrzeit der Einreichung sowie das von Ihnen ggf. genutzte Pseudonym.

Rechtsgrundlage hierbei ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Die Einwilligung können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen.

Darüber hinaus verarbeiten wir auch Ihre IP- und E-Mail-Adresse. Die IP-Adresse wird verarbeitet, weil wir ein berechtigtes Interesse daran haben, weitere Schritte einzuleiten oder zu unterstützen, sofern Ihr Beitrag in Rechte Dritter eingreift und/oder er sonst wie rechtswidrig erfolgt.

Rechtsgrundlage ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der ggf. notwendigen Rechtsverteidigung.

Auszug aus unserer Datenschutzerklärung.